Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgrundlagen

1. Geltungsbereich & Vertragsparteien

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der JS Coding / Jannis Seemann (nachfolgend „Auftragnehmerin“) gegenüber Unternehmern, also Kunden, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen, selbständigen beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit handeln.

    Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, Unternehmer zu sein.
  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Leistungen, Leistungsumfang & Change Requests

  1. Die Auftragnehmerin erbringt Webdesign-, Webentwicklungs-, CMS-, Frontend-, Backend-, Hosting-, Support-, Beratungs- und sonstige digitale Dienstleistungen ausschließlich nach Maßgabe des jeweiligen Angebots oder Vertrags.
  2. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, Funktionen, Termine oder Erfolgsziele gehören nicht zum Leistungsumfang. Die Auftragnehmerin schuldet insbesondere keine bestimmten Umsätze, Leads, Conversion Rates, Rankings, Ladezeiten, Werbeerfolge oder rechtlichen Bewertungen.
  3. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, umfasst eine Projektpauschale eine Umsetzungsphase und eine anschließende gebündelte Feedbackrunde.
  4. Alle Inhalte, Materialien, Wünsche, Zugangsdaten und sonstigen Informationen, die konzeptionell oder kreativ in die Umsetzung einfließen sollen, müssen vor Beginn der Umsetzungsphase vollständig vorliegen. Nach Beginn der Umsetzungsphase besteht kein Anspruch auf freie konzeptionelle Neueinordnung nachträglich eingereichter Materialien oder Wünsche.
  5. Die Feedbackrunde dient ausschließlich der Prüfung und Umsetzung kleinerer konkreter Korrekturen, insbesondere Textkorrekturen, Bildaustausch, Detailkorrekturen und Korrektur offensichtlicher Fehler. Neue Materialien können berücksichtigt werden, wenn der Kunde konkret angibt, an welcher Stelle sie eingebaut oder ersetzt werden sollen.
  6. Weitere Feedbackrunden, größere Designänderungen, neue Seitenstrukturen, neue Funktionen, neue Inhaltsbereiche, ein anderer Gesamtaufbau oder Rücksprünge in die konzeptionelle oder kreative Umsetzung gelten als Change Requests und sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
  7. Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs („Change Requests“) sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Zusatzaufwand durch nachträgliche Wünsche, unklare, verspätete oder fehlerhafte Zuarbeiten, technische Änderungen oder zusätzliche Abstimmung.
  8. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Change Requests vor Umsetzung gesondert zu kalkulieren und deren Durchführung von einer Beauftragung oder Zahlung abhängig zu machen.
  9. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer ausführen zu lassen.
  10. Die Darstellung einer Website kann je nach Browser, Gerät, Betriebssystem, Bildschirm und technischer Umgebung abweichen. Eine pixelgenaue Gleichheit auf allen Endgeräten ist nicht geschuldet.

2. Vergütung und Zusammenarbeit

3. Vergütung, Zahlungsmodelle, Fälligkeit & Verzug

  1. Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Bei Prepaid-, Anzahlungs- oder Vorkassemodellen müssen die vereinbarten Zahlungen vollständig eingegangen sein, bevor Leistungen beginnen. Teilrechnungen nach Projektfortschritt sind zulässig.
  3. Bei Postpaid-Modellen wird das Projekt fertiggestellt, jedoch erst nach vollständiger Zahlung live geschaltet, übertragen, endgültig freigegeben oder zur produktiven Nutzung bereitgestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine vereinbarte Ratenzahlung oder vorzeitige Live-Schaltung ändert nicht den Vergütungsanspruch; offene Raten bleiben fällig.
  4. Leistungen auf Stundenbasis werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Abrechnungstakt beträgt 15 Minuten, sofern nicht anders vereinbart.
  5. Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, weitere Leistungen, Übergaben, Live-Schaltungen, Freigaben, Support- oder Pflegeleistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen zurückzuhalten.
  7. Hat der Kunde einen vereinbarten Zahlungsplan nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach verbindlicher Beauftragung wirksam eingerichtet oder ist die erste vereinbarte Rate innerhalb dieser Frist nicht vollständig eingegangen, werden die gesamte noch offene Projektvergütung sowie, sofern zusätzlich ein Retainer, Support-, Pflege- oder Betreuungsvertrag für mindestens 12 Monate verbindlich vereinbart wurde, das gesamte noch offene Netto-Retainer-Volumen der ersten 12 Vertragsmonate sofort fällig. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit einer späteren vereinbarten Rate trotz Mahnung und 7-tägiger Nachfrist in Verzug gerät. Weitere Leistungen können bis zum vollständigen Ausgleich zurückgehalten werden.
  8. Für den Zeitraum des Zahlungsverzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
  9. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, offene Forderungen nach vorheriger Ankündigung an Dritte, insbesondere Inkassodienstleister oder Rechtsanwälte, zur Durchsetzung zu übergeben. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde, soweit sie erforderlich und gesetzlich zulässig sind.
  10. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

4. Projektstart, Stornierung & vorzeitige Beendigung

  1. Als Projektbeginn im Sinne dieser AGB gilt das im Angebot ausdrücklich vereinbarte Datum. Ist im Angebot kein Datum für den Projektbeginn vereinbart, gilt das Datum des Angebots als Projektbeginn. Dies gilt insbesondere für die Abgrenzung zwischen einem Nichtabruf vor Projektbeginn und einer vorzeitigen Beendigung nach Projektbeginn. Unabhängig davon ist die Auftragnehmerin berechtigt, bereits mit verbindlicher Beauftragung projektbezogene Start-, Vorbereitungs- und Planungsleistungen aufzunehmen. Hierzu gehören insbesondere Marktrecherche, Strategie- und Konzeptarbeit, technische Vorprüfung, Projektanlage, Ressourcenplanung, Auswertung bereitgestellter Informationen, Onboarding, Terminplanung sowie die verbindliche Reservierung von Kapazitäten. Der Projektbeginn setzt nicht voraus, dass der Kunde bereits alle Inhalte, Zugänge oder Freigaben bereitgestellt hat.
  2. Nach verbindlicher Beauftragung sind eine freie Stornierung, eine ordentliche Kündigung, ein freier Rücktritt oder eine sonstige einseitige Abstandnahme vom Projekt ohne wichtigen Grund ausgeschlossen. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere Rechte wegen wesentlicher Pflichtverletzungen der Auftragnehmerin sowie eine Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
  3. Die vereinbarte einmalige Entwicklungs-, Projekt-, Setup- oder Initialgebühr wird mit verbindlicher Beauftragung vollständig fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde das Projekt nach Beauftragung storniert, verschiebt, nicht abruft oder vorzeitig beendet, ohne dass hierfür ein von der Auftragnehmerin zu vertretender Grund vorliegt.
  4. Wurde für diese Gebühr ein Zahlungsplan, eine Ratenzahlung oder eine spätere Fälligkeit einzelner Teilbeträge vereinbart, betrifft dies nur den Zahlungszeitpunkt. Der Vergütungsanspruch entsteht bereits mit verbindlicher Beauftragung. Bei Stornierung, Nichtabruf, unbestimmter Verschiebung oder vorzeitiger Beendigung aus einem Grund, den die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, werden sämtliche noch offenen Teilbeträge sofort fällig.
  5. Sofern zusätzlich ein Retainer, Support-, Pflege- oder Betreuungsvertrag vereinbart wurde, schuldet der Kunde in den vorgenannten Fällen zusätzlich 100 % des verbindlich vereinbarten Netto-Retainer-Volumens der ersten 12 Vertragsmonate. Nicht einbezogen werden Drittkosten, Lizenzen, Hosting, optionale Zusatzleistungen und noch nicht beauftragte Change Requests.
  6. Bereits geleistete Zahlungen werden auf die nach dieser Ziffer geschuldeten Beträge angerechnet. Eine Rückzahlung erfolgt nur, soweit nach Abrechnung keine berechtigten Ansprüche der Auftragnehmerin bestehen.
  7. Nicht stornierbare Drittkosten, Lizenzkosten, Hostingkosten, Fremdleistungen und sonstige Aufwendungen, die aufgrund der Beauftragung bereits angefallen sind oder verbindlich ausgelöst wurden, sind zusätzlich zu ersetzen.
  8. Sofern die ursprüngliche Zahlungsabwicklung über Digistore24 oder einen sonstigen Zahlungsdienstleister vereinbart wurde, ist die Auftragnehmerin berechtigt, nach dieser Ziffer geschuldete Stornierungs-, Ausfall-, Schadensersatz-, Differenz- oder Aufwendungsersatzbeträge auch unmittelbar gegenüber dem Kunden abzurechnen und geltend zu machen. Eine Abrechnung über Digistore24 oder den ursprünglich eingesetzten Zahlungsdienstleister ist hierfür nicht erforderlich.
  9. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

5. Retainer, Support & Pflege

  1. Retainer können monatlich oder jährlich abgeschlossen werden. Sie verlängern sich automatisch um die jeweilige Laufzeit, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden:
    • Monatsvertrag: Kündigung 14 Tage vor Monatsende
    • Jahresvertrag: Kündigung 30 Tage vor Laufzeitende
  2. Der Retainer dient der Reservierung von Kapazitäten, Verfügbarkeit und laufender Betreuung innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs. Er ist kein reines Stundenkonto.
  3. Nicht genutzte oder nicht abgerufene Leistungen, Stunden oder Kontingente werden nicht in Folgezeiträume übertragen und nicht erstattet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  4. Der vereinbarte Retainer ist auch dann für den jeweiligen Abrechnungszeitraum geschuldet, wenn der Kunde die bereitgestellten Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abruft, sofern die Auftragnehmerin leistungsbereit war oder die vereinbarten Kapazitäten bereitgehalten hat.
  5. Eine kundenseitig verursachte Verzögerung, Projektpause oder fehlende Abrufbarkeit berührt die Fälligkeit des Retainers nicht. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, nicht abgerufene Leistungen in späteren Abrechnungszeiträumen nachzuholen.
  6. Bei Fair-Use-Retainern darf der Kunde beliebig viele Änderungsanfragen stellen; die Bearbeitung erfolgt jedoch nur im vereinbarten Fair-Use-Umfang. Die Auftragnehmerin bearbeitet solche Anfragen regelmäßig innerhalb von 5 Werktagen.
  7. Der durchschnittliche monatliche Zeitaufwand bei Fair-Use-Retainern beträgt ca. 1 Stunde und darf nicht dauerhaft überschritten werden. Unverhältnismäßige oder umfangreiche Anfragen können abgelehnt oder als Zusatzleistung angeboten werden.
  8. Nicht vom Fair-Use-Retainer umfasst sind insbesondere komplette Redesigns, neue Websites, große strukturelle Umbauten, aufwendige Tracking-, API- oder Shop-Integrationen, SEO-Arbeiten, komplexe Plugin-, Theme- oder CMS-Maßnahmen sowie Notfall- oder Expressarbeiten.
  9. Bei unangemessenem Gebrauch besteht für die Auftragnehmerin ein sofortiges Kündigungsrecht.

6. Mitwirkung, Freigaben, Abnahme & Projektpausen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Informationen, Daten, Texte, Bilder, Zugänge, Freigaben, Entscheidungen und sonstigen Materialien vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen.
  2. Der Kunde haftet für die rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit und Nutzungsrechte sämtlicher bereitgestellter oder freigegebener Inhalte. Datensicherungen obliegen ausschließlich dem Kunden.
  3. Erfolgt eine erforderliche Mitwirkung oder Zuarbeit des Kunden nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung, gerät der Kunde in Mitwirkungsverzug. Die Auftragnehmerin ist dann berechtigt, das Projekt ganz oder teilweise zu pausieren, Mehraufwand nach tatsächlichem Aufwand zu berechnen, bei Wiederaufnahme nach mehr als 14 Tagen eine Wiederaufnahmepauschale zu erheben und nach 30 Tagen Mitwirkungsverzug ein Sonderkündigungsrecht auszuüben.
  4. Eine projektbedingte Pause aufgrund fehlender Mitwirkung berührt nicht die Fälligkeit bereits vereinbarter Vergütungen, Pauschalen, Retainer-, Support- oder Pflegevergütungen. Bereits erbrachte Leistungen, reservierte Kapazitäten sowie hierdurch entstehender Mehraufwand bleiben abrechenbar.
  5. Verzögerungen, die aus der Sphäre des Kunden stammen, verschieben vereinbarte Fristen und Termine mindestens um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dies gilt insbesondere bei verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Inhalten, Informationen, Zugängen, Freigaben, Entscheidungen, Feedbacks oder technischen Änderungen durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte.
  6. Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden um mehr als 6 Monate, kann die Auftragnehmerin den Kunden schriftlich zur Fortsetzung auffordern und hierfür eine Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen setzen. Bleibt die Mitwirkung aus, ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Projekt abzurechnen und zu beenden. Bei Pauschalprojekten kann die vereinbarte Projektvergütung abgerechnet werden; ersparte Aufwendungen und nicht angefallene Drittkosten werden angerechnet.
  7. Übergebene Projektstände oder finale Leistungen sind vom Kunden unverzüglich zu prüfen. Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe keine Rückmeldung oder Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt wurden.
  8. Eine Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung live schaltet, veröffentlicht, produktiv nutzt, an Dritte weitergibt, selbst bearbeitet oder durch Dritte bearbeiten lässt, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt wurden.
  9. Mängelrügen müssen konkret, nachvollziehbar und reproduzierbar beschrieben werden. Pauschale Beanstandungen, bloße Geschmacksfragen, nicht ausdrücklich vereinbarte Funktionen, übliche Darstellungsabweichungen auf unterschiedlichen Geräten oder Browsern sowie Störungen durch Drittanbieter oder Fremdeingriffe berechtigen den Kunden nicht, Abnahme oder Zahlung zu verweigern, soweit kein wesentlicher Mangel der Leistung der Auftragnehmerin vorliegt.
  10. Wiederholte Verzögerungen, kurzfristige Absagen, Nichterscheinen zu Terminen oder ausbleibende Zuarbeiten gelten als wichtiger Grund und berechtigen die Auftragnehmerin insbesondere zur Aussetzung des Projekts, Abrechnung von Mehraufwand, Erhebung von Wiederaufnahmepauschalen oder außerordentlichen Kündigung.

7. Termine, Calls & No-Shows

  1. Vereinbarte Termine, insbesondere Abstimmungs-, Strategie-, Review- oder Übergabe-Calls, sind verbindlich und Bestandteil der Mitwirkungspflichten des Kunden.
  2. Pro Projekt ist eine angemessene Anzahl an Abstimmungs-Calls im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Darüberhinausgehende Termine oder zusätzlicher Abstimmungsaufwand können gesondert nach Aufwand berechnet werden.
  3. Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn ab oder verschiebt diesen kurzfristig, ist die Auftragnehmerin berechtigt, eine Stornopauschale in Höhe von 120 € zu berechnen oder den Termin als erbrachte Leistung nach vereinbartem Stundensatz oder Pauschale abzurechnen.
  4. Erscheint der Kunde zu einem Termin ohne vorherige Absage nicht, gilt der Termin als No-Show. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 120 € zu berechnen oder den Termin vollständig als erbrachte Leistung abzurechnen.
  5. Bei wiederholten kurzfristigen Absagen oder No-Shows ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Projekt auszusetzen oder ein Sonderkündigungsrecht auszuüben.

3. Rechte, Haftung und Datenschutz

8. Drittanbieter, Hosting, Fremdänderungen & höhere Gewalt

  1. Benötigte Drittsoftware, CMS-Systeme, Plugins, Themes, Hosting-, Domain-, Cloud-, SaaS- oder sonstige Drittkosten trägt der Kunde selbst. Der Kunde wird vorab über der Auftragnehmerin bekannte entstehende Kosten informiert.
  2. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Lizenzverlängerungen, Hosting, Domains, Updates oder Drittanbieterleistungen im Namen des Kunden durchzuführen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Ausfälle, Verzögerungen, Einschränkungen, Sicherheitsvorfälle, Funktionsprobleme oder Mängel aufgrund von Drittanbietern, Fremdleistungen, Hosting-Anbietern, Agenturen, IT-Dienstleistern, Marketingpartnern oder sonstigen vom Kunden beauftragten Dritten sind keine Pflichtverletzung und kein Mangel der Leistung der Auftragnehmerin, sofern diese nicht von der Auftragnehmerin zu vertreten sind.
  4. Temporäres Hosting durch die Auftragnehmerin erfolgt ohne Verfügbarkeitsgarantie.
  5. Technische Änderungen durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte sind vorab mit der Auftragnehmerin abzustimmen oder der Auftragnehmerin unverzüglich mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Änderungen an CMS, Themes, Plugins, Code, Hosting, DNS, Tracking, Schnittstellen, Benutzerrechten, Zugangsdaten oder sonstigen technischen Bestandteilen der Website.
  6. Nicht abgestimmte oder nicht mitgeteilte Änderungen erfolgen ausschließlich auf Risiko des Kunden. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Wartung, Fehlerbehebung, Updates, Deployment, Sicherheitsmaßnahmen oder Wiederherstellung den letzten bekannten oder gesicherten Projektstand zu verwenden. Dabei können kundenseitige oder durch Dritte vorgenommene Änderungen überschrieben, entfernt oder zurückgesetzt werden, ohne dass hierfür eine vorherige Einzelfreigabe des Kunden erforderlich ist.
  7. Für den Verlust, die Überschreibung, den Rückbau oder Funktionsstörungen nicht abgestimmter oder nicht mitgeteilter Änderungen übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Analyse, Wiederherstellung, Nachpflege oder Integration solcher Änderungen sind nicht vom Retainer umfasst und können gesondert vergütet werden.
  8. Bei Sicherheitsrisiken, Ausfällen, Update-Konflikten oder unklaren technischen Zuständen ist die Auftragnehmerin berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise zu pausieren, betroffene Funktionen vorübergehend zu deaktivieren oder einen gesicherten Stand wiederherzustellen, bis der technische Zustand geprüft und bereinigt ist.
  9. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige, von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Umstände entbinden die Auftragnehmerin für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von den Leistungspflichten. Hierzu zählen insbesondere externe technische Störungen, Ausfälle von Infrastruktur- oder Drittanbieterdiensten, Krankheit, Unfall, Arbeitsunfähigkeit, behördliche Anordnungen, gesetzliche Änderungen oder sonstige hoheitliche Maßnahmen.
  10. In diesen Fällen verschieben sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin vorliegt.

9. Nutzungsrechte, Quellcode & Wiederverwendung

  1. Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher geschuldeter Vergütungen, Auslagen, Drittkosten und sonstiger Forderungen verbleiben alle Rechte an Arbeitsergebnissen bei der Auftragnehmerin. Live-Schaltung, Übergabe, endgültige Freigabe oder produktive Nutzung erfolgen erst nach vollständiger Zahlung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Wird eine Live-Schaltung oder produktive Nutzung vor vollständiger Zahlung ausdrücklich freigegeben, bleiben offene Raten und sonstige Forderungen unberührt. Die endgültige Rechtseinräumung erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich aller geschuldeten Beträge.
  3. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vereinbarten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.
  4. Quellcode, Entwicklungsdateien, Layoutdateien, Rohdaten oder Projektstrukturen werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  5. Die Auftragnehmerin behält sämtliche Rechte an allgemeinen, nicht kundenspezifischen Bestandteilen, Konzepten und Arbeitsergebnissen, die im Rahmen eines Projekts erstellt, eingesetzt oder weiterentwickelt werden. Dies gilt insbesondere für Methoden, Know-how, Prozesse, Templates, Module, Bibliotheken, Komponenten, Snippets, Gestaltungsprinzipien, allgemeine Bild-, Grafik- und Designelemente, Animationen, Codebestandteile sowie sonstige wiederverwendbare Bausteine.
  6. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, solche allgemeinen oder abstrahierten Bestandteile für andere Projekte, Kunden oder eigene Angebote weiterzuverwenden, weiterzuentwickeln und zu verwerten, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Kunden verletzt werden.
  7. Nicht von diesem Vorbehalt erfasst sind vertrauliche Informationen des Kunden, personenbezogene Daten, Kennzeichen des Kunden sowie individualisierte Inhalte, die ausschließlich für den Kunden erstellt wurden und eine eindeutige Zuordnung zum Kunden ermöglichen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  8. Soll der Kunde ausschließliche, übertragbare oder weitergehende Rechte an bestimmten Arbeitsergebnissen oder Bestandteilen erhalten, bedarf dies einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  1. Die Auftragnehmerin darf das Projekt, den Namen des Kunden und dessen Logo als Referenz verwenden, insbesondere auf Websites, Social Media, in Case Studies, Printunterlagen und Präsentationen.
  2. Die Auftragnehmerin setzt standardmäßig einen dezenten Backlink („Webdesign von Jannis Seemann“) in den Footer der Website. Der Kunde kann dessen Entfernung vor Live-Schaltung verlangen.
  3. Ein späterer Widerruf der Referenznutzung ist nur für die Zukunft möglich.

11. Haftung, Freistellung & Datenschutz

  1. Die Auftragnehmerin haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit zusätzlich der Höhe nach begrenzt auf die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Netto-Gesamtvergütung. Bei Dauerschuldverhältnissen, insbesondere Retainern, ist die Haftung auf die Vergütung der letzten 12 Monate begrenzt.
  4. Soweit die Auftragnehmerin an einem Projekt, Unternehmen oder Produkt des Kunden als Mitgesellschafter, Beteiligter oder Miteigentümer beteiligt ist, gilt die Haftungsbegrenzung entsprechend. Eine darüberhinausgehende Haftung besteht nicht, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  5. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  6. Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche, wettbewerbsrechtliche und datenschutzrechtliche Zulässigkeit sämtlicher bereitgestellter oder freigegebener Inhalte, Aussagen, Angebote, Texte, Bilder, Videos, Tracking-Maßnahmen, Cookie- und Analyse-Technologien sowie sonstiger Materialien.
  7. Die Auftragnehmerin schuldet keine rechtliche Prüfung oder Beratung. Etwaige Hinweise oder technische Umsetzungen, insbesondere Cookie-Banner, Tracking-Einbindungen oder Platzhalter, stellen keine Rechtsberatung dar und entbinden den Kunden nicht von seiner Verantwortung.
  8. Der Kunde stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Bußgeldern, Abmahnungen, Schäden und Kosten, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten, frei, die aus einer Verletzung der vorgenannten Pflichten resultieren.
  9. Die technische Implementierung von Tracking- oder Analyse-Tools erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Weisung oder Freigabe des Kunden.
  10. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

4. Schluss- und Rahmenbestimmungen

12. Vertraulichkeit, Abwerbeverbot & Schlussbestimmungen

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, interne Abläufe, Preisgestaltungen, Strategien, technische Konzepte, Tracking-Setups und Leistungskennzahlen, vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  2. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung bekannt werden. Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsende keine von der Auftragnehmerin eingesetzten oder vermittelten Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen unmittelbar oder mittelbar abzuwerben oder zu beauftragen, sofern kein vorheriges schriftliches Einverständnis der Auftragnehmerin vorliegt.
  4. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das Abwerbeverbot ist die Auftragnehmerin berechtigt, einen angemessenen Schadensersatz geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  5. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Bulgarien unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  6. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Auftragnehmerin, soweit dies rechtlich zulässig ist.
  7. Die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, Ansprüche nach eigener Wahl auch am Sitz des Kunden geltend zu machen.
  8. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
  9. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.